Lichtplanung ist Handwerk und Vorschriftensache zugleich. Wir nehmen euch beides ab: Wir berechnen, dimensionieren und dokumentieren die Beleuchtung für euer Projekt — von der einzelnen Verkehrsfläche bis zum Gesamtgebäude — nach den geltenden deutschen und europäischen Normen.
DIN EN 12464-1 für Arbeitsstätten, DIN EN 1838 für Sicherheits- und Notbeleuchtung, ASR A3.4 für die Arbeitsstättenrichtlinie, VDE 0108 für die Errichtung — was relevant ist, wird angewendet, was nachgewiesen werden muss, wird nachgewiesen.
Egal ob Flure, Treppenhäuser, Büros, Bildungsbauten oder Sonderbedingungen wie HQL-Retrofit oder denkmalgeschützte Bestände — wir finden eine Lösung. Idealerweise mit unseren Leuchten — die Planung erfolgt aber lösungsoffen und herstellerunabhängig, wenn es das Projekt verlangt.